Familiensolidarität: Enterbung nur möglich in Extremfällen wie Lebensgefährdung
Enterbung nur bei Lebensgefahr Eltern dürfen ihre Kinder nur in extremen Ausnahmefällen komplett enterben etwa, wenn sie ihnen nach Leib und Leben trachten. Mit einem entsprechenden Beschluss vom 19. April 2005 1 BvR 1644/00 und 1 BvR 188/03 bestätigte das Bundesverfassungsgericht das bestehende Erbrecht als verfassungsgemäß. Der so genannte Pflichtteil darf Kindern demnach nur bei […]


